DÜSSELDORF/BONN. | Die nordrhein-westfälische Landesregierung reagiert auf die angespannte Lage am Wohnungsmarkt und will die Mietpreisbremse massiv ausweiten. Das geht aus einem Entwurf für die Neufassung der Mieterschutzverordnung hervor, der unserer Redaktion vorliegt und sich im Augenblick in der Verbändeanhörung befindet. Bisher gilt die Mietpreisbremse in 18 Kommunen. In einer Stadt im Rhein-Sieg-Kreis soll sie künftig entfallen, 40 neue kommen hinzu, sodass sie dann für 57 Kommunen gelten würde.
Bislang gelten in NRW die Wohnungsmärkte in Alfter, Bad Honnef, Bergisch Gladbach, Bonn, Bornheim, Düsseldorf, Hennef, Köln, Königswinter, Leichlingen, Münster, Niederkassel, Pulheim, Rösrath, Siegburg, Telgte, Wachtberg und Wesseling als angespannt. Laut einer Übersicht, die unserer Redaktion vorliegt, wird in Bad Honnef künftig nicht mehr die Mietpreisbremse gelten. Dafür kommen Städte und Gemeinden wie Lohmar, Meckenheim, Rheinbach, Sankt Augustin, Swisttal, Troisdorf und Weilerswist hinzu.
Die Mietpreisbremse besagt, dass bei Neuvermietung einer Wohnung die Miete zu Mietbeginn höchstens um zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen darf. Falls die Vormiete bereits über diesem Betrag lag, so ist grundsätzlich die Höhe der Vormiete für die Mietpreisbremse maßgeblich. Die ortsübliche Vergleichsmiete ist eine Durchschnittsmiete für vergleichbare Wohnungen.
Zudem gibt es die sogenannte Kappungsgrenze. Diese besagt, dass die Nettokaltmiete in drei Jahren maximal um 15 Prozent steigen darf – in Städten ohne angespannten Wohnungsmarkt beträgt diese Deckelung 20 Prozent. Zudem gilt in den angespannten Regionen eine Kündigungssperrfrist. Diese schützt die Mieter einer Wohnung, nachdem die Wohnung in eine Eigentumswohnung umgewandelt und erstmalig veräußert wurde, vor einer Eigenbedarfskündigung durch den neuen Eigentümer. Diese Regelung soll laut dem Entwurf künftig für acht Jahre gelten.
Grundlage für die Entscheidung ist ein Gutachten der Berliner Beraterfirma Regio Kontext aus dem Mai 2024. Das Gutachten beschäftigt sich mit der Höhe und Dynamik der Angebotsmieten, den Baulandpreisen, der rechnerischen Mietbelastung und dem Anteil der Menschen, die Bürgergeld beziehen.
Zwar ist derzeit noch unklar, ob der Bund die dafür nötige Rechtsgrundlage über den 31. Dezember hinaus verlängert. Allerdings schreibt die nordrhein-westfälische Bauministerin Ina Scharrenbach (CDU): „Ein weiteres Zuwarten auf bundesrechtliche Entscheidungen ist nicht angezeigt.“ Nach der Verbändeanhörung wird in der Regel ein Teil der Hinweise in die Mieterschutzverordnung übernommen, dann muss noch das Landeskabinett zustimmen. Ein Votum des Parlaments ist nicht notwendig.
Die Opposition übt harsche Kritik. So sprach der FDP-Landesvorsitzende Henning Höne von einem „massiven Angriff auf das Privateigentum“. Er bezeichnete die Mietpreisbremse als eine „Neubaubremse“ und sprach von „planwirtschaftlichen Eingriffen“, mit denen die schwarz-grüne Landesregierung Investoren abschrecke. Die SPD-Landesvorsitzende Sarah Philipp verwies darauf, dass die Schutzvorschriften in Bayern in 118 Kommunen gälten und NRW somit deutlich hinterherhinke.
(General-Anzeiger, Artikel „Mietpreisbremse in 57 Kommunen“ vom 22.01.2025, von Maximilian Plück und Marie Schneider)