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Förderung für den Erwerb von Bestandsimmobilien gestartet

Donnerstag, 14. November 2024

Kauft Jung wieder Alt?

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Förderung für den Erwerb von Bestandsimmobilien gestartet

 

Kauft Jung wieder Alt?

 

Am 3. September ist bundesweit das lange erwartete Förderprogramm „Jung kauft Alt“ angelaufen. Mit dem Programm sollen junge Familien unterstützt werden, wenn sie eine ältere Bestandsimmobilie erwerben. Die Immobilienwirtschaft hatte lange auf eine solche Förderung gedrungen, hält das von der Bundesregierung aufgelegte konkrete Programm aber für wenig realitätstauglich. Einen zinsverbilligten Kredit erhält nur, wer hohe energetische Ansprüche an seine Kaufimmobilie erfüllt.

Was wird gefördert?

Der Bund stellt für das laufende Jahr Fördermittel in Höhe von 350 Millionen Euro zur Verfügung. Auch in 2025 soll das Programm fortgesetzt werden. Gefördert werden Familien mit mindestens einem minderjährigen Kind im Haushalt und eines maximal zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen von 90.000 Euro. Für das zweite und jedes weitere minderjährige Kind erhöht sich die Einkommensgrenze um jeweils 10.000 Euro. Die Familien dürfen zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht über weiteres Wohneigentum verfügen und in der Vergangenheit keine anderweitige Bundesförderung zur Wohneigentumsbildung wie das Baukindergeld, erhalten haben. Fördervoraussetzung ist, dass das zu erwerbende Wohneigentum selbst zu Wohnzwecken genutzt wird und über einen eigenen abschließbaren Zugang verfügt. Nicht förderfähig sind Gebäude wie Ferien- oder Gartenhäuser, die nicht zur dauerhaften Wohnnutzung vorgesehen sind. Die Immobilie muss mindestens zehn Jahre lang zu Wohnzwecken genutzt werden, davon mindestens fünf Jahre lang vom Förderempfänger selbst. Das energetische Ausgangsniveau ist durch Vorlage eines Gebäudeenergieausweises der Energieeffizienzklassen F, G oder H nachzuweisen Beim Verkauf einer Immobilie ist die Vorlage des Gebäudeenergieausweises durch den Verkäufer gemäß den Regelungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) gesetzlich vorgeschrieben. Aus dem Gebäudeenergieausweis ist der energetische Ausgangszustand der zu fördernden Bestandsimmobilie erkennbar. Er bietet eine Grundlage dafür, die energetischen Einsparpotenziale aufzuzeigen. Das geförderte Wohneigentum muss innerhalb eines Zeitraumes von 54 Monaten ab Kaufvertrag, bei Bedarf auch schrittweise, auf das energetische Mindestniveau eines Effizienzhaus 70 EE ertüchtigt werden. Die energetischen Anforderungen entsprechen denen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG-Sanierungsförderung). Auch der Nachweis für den erreichten Energieeffizienzstandard entsprechen denen der bekannten BEG-Sanierungsförderung. Durch die enge Verknüpfung zwischen dem Förderprogramm „Jung kauft Alt" und der BEG-Sanierungsförderung soll der Zugang auch zu dieser Forderung erleichtert werden, um neben der Unterstützung des Erwerbs auch eine Förderung der energetischen Ertüchtigung des Gebäudes in Anspruch nehmen zu können.

Wie wird gefördert?

Förderinstrument ist der KfW-Kredit mit Zinsverbilligung. Für die Kredite können Laufzeiten von sieben bis maximal 35 Jahre vereinbart werden. Die Zinsbindung wird für zehn oder 20 Jahre gewährt. Die Höchstbeträge der Kredite richten sich nach der Größe der Familie: Bei einem Kind werden maximal 100.000 Euro gewährt, bei zwei Kindern 125.000 Euro und ab drei Kindern 150.000 Euro. Der Kreditzins soll sich, abhängig von der Kapitalmarktentwicklung, stets unter Marktniveau einfinden. Generell ist eine Verzinsung ab 0,12 Prozent effektivem Jahreszins vorgesehen, derzeit werden die Förderkredite mit ca. 1,2 Prozent effektivem Jahreszins gewährt. Die Antragstellung erfolgt nicht direkt bei der KfW. Sie ist vor Vorhabenbeginn über die Finanzierungspartner bei der KfW zu beantragen. Die Kombination mit Landes- und kommunalen Förderprogrammen ist möglich, wobei die Summe aus Zinsverbilligungen und etwaigen Zuschüssen aus anderen Programmen nicht mehr als 100 Prozent der förderfähigen Kosten für den Bestandserwerb betragen dürfen. Die Kombination mit BEG-Sanierung ist, auch mit Blick auf die Sanierungsauflage, ausdrücklich zulässig.

Bewertung durch die Immobilienwirtschaft

Der IVD warnt vor allzu großen Erwartungen. „Leider wiederholt man bei „Jung kauft Alt“ den gleichen Fehler wie bei der Neubauförderung Wohneigentum für Familien' (WEF): Die Einkommensgrenzen und zinsverbilligten Förderdarlehen sind viel zu niedrig, um die sehr hohen Anforderungen an die Energieeffizienz erfüllen zu können", erklärte IVD-Präsident Dirk Wohltorf. Der Ansatz, Wohneigentumsförderung mit klimapolitischen Zielen zu verbinden, ist ja vernünftig. Aber wenn man die Förderung daran knüpft, dass das erworbene Haus mit der Energieeffizienzklasse F, G oder H innerhalb von viereinhalb Jahren auf EH 70 EE gebracht werden muss, geht das an der Lebensrealität der Zielgruppe, jungen Familien, komplett vorbei."

(Quelle: © AIZ - Das Immobilienmagazin, Ausgabe 10/2024,  Förderung für den Erwerb von Bestandsimmobilien gestartet von Herr Stephen Paul, letzter Zugriff 14.11.2024, 16:00 Uhr)