Schopp Immobilien GmbH
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Deutschland

 

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TIPPGEBERPROVISION

Freitag, 22. Oktober 2021

Werden Sie Tippgeber und erhalten bis zu 2000,- €

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Sie sind gefragt… / Weitersagen lohnt sich!

Werden Sie unser Tippgeber und Partner in Immobilienangelegenheiten.

Sie kennen jemanden in Ihrer Nachbarschaft, Bekanntenkreis, Familie, Freunde oder auch Arbeitskollegen, der seine Immobilie - ob Haus, Wohnung oder Grundstück - verkaufen möchte?

Dann empfehlen Sie uns doch weiter und verdienen Sie sich nebenbei ein kleines Taschengeld.

Und so funktioniert es:

Erzählen Sie uns von den Verkaufsplänen in Ihrem Bekanntenkreis! Führt Ihr Tipp zum Verkauf der benannten Immobilie durch uns, erhalten Sie bis zu 2.000 ,- € auf Ihr Konto. Wir kümmern uns persönlich und komplett um den Verkaufswunsch.

Wir bedanken uns bei Ihnen für die Vermittlung eines Immobilien-/Grundstückverkaufsgeschäfts gleich jedweder Art nach Eingang der Provision:

  • bei einem Kaufpreis von bis zu 200.000,- € mit einer Provision in Höhe von 500,- €
  • bei einem Kaufpreis von über 200.000,- € bis zu 500.000,- € mit einer Provision in Höhe von 1.200,- €
  • bei einem Kaufpreis von über 500.000,- € beträgt die Provision 2.000,- €

Für die Zuführung einer Immobilienvermietung betragen die Provisionen:

  • 50 € bei einer Wohnung
  • 100 € bei einem Haus

Was genau müssen Sie tun?

1.    Sie nennen uns per Telefon oder Email einen Eigentümer und das zum Verkauf stehende Objekt; der Eigentümer muss nach Bundesdatenschutzgesetz der Datenweitergabe zustimmen. (DSGVO)

2.    Wir nehmen daraufhin gerne mit Ihnen Kontakt auf.

3.    Oder Sie empfehlen uns einen Eigentümer, der wiederum mit uns Kontakt aufnimmt, auf Sie verweist und seine Immobilie zum Verkauf anbietet.

4.    Wir schließen mit dem Eigentümer einen Maklervertrag ab und vermitteln die Immobilie. Nach erfolgreichem Verkaufsabschluss und Zahlungseingang der Maklercourtage erhalten Sie unsere Gutschrift auf Ihr Konto.

Wichtige Hinweise:

1.    Sie sind kein Ehe- oder Lebenspartner des Eigentümers.

2.    Die Immobilie ist uns noch nicht bekannt und wird nicht öffentlich zum Verkauf angeboten, z.B. im Internet, Zeitung o.ä.

3.    Die Immobilie befindet sich in unserem Tätigkeitsbereich.  (Rhein-Sieg-Kreis, nördliches Rheinland-Pfalz)

4.    Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass sich das Angebot nicht an Personen richtet, die in einem besonderen Vertrauensverhältnis zu ihren Kunden/Mandaten stehen, bzw. denen es standesamtlich untersagt ist, Tipp-Provision zu erhalten.

5.    Die Tippgeber - Provision wird bei Privatpersonen bzw. nicht USt-pflichtigen Unternehmen netto ausgezahlt. Brutto (also inkl. USt) zahlen wir an Unternehmen, die umsatzsteuerpflichtig sind. Für die Endversteuerung der Provision hat der Empfänger selbst zu sorgen.

6.    Vermeiden Sie gemäß UWG eine wettbewerbswidrige Akquise.

 

Worauf warten Sie noch?